Empfehlungen zur Zusammenarbeit und Kommunikation

Ziel- und ergebnisorientiertes Arbeiten im Schulvorstand setzt ein vertrauensvolles Miteinander der beteiligten Gruppen „auf Augenhöhe“ voraus, in dem allen Beteiligten zum selben Zeitpunkt die selben Informationen nachvollziehbar zur Verfügung stehen. Um Konfliktsituationen vorzubeugen, sollte sich der Schulvorstand eine Geschäftsordnung (GO) geben, in der unter anderem die folgenden Vorgehensweisen geregelt werden:

1. Sitzungsrhythmus: Regelmäßigkeit

Die SchuVo-Sitzungen sollten regelmäßig in einem festen Rhythmus stattfinden. Zudem sollte eine Mindestzahl von vier Sitzungen pro Jahr festgelegt sein; üblich sind allerdings acht bis zwölf.

2. Terminfestlegung /-absprachen

3. Einladungen

Die Einladung sollte zwei Wochen vor der jeweiligen Sitzung versandt werden. Zur Einladung gehören:

4. Tagesordnung und Anlagen zur TO:

Welches Thema kann / muss auf die Tagesordnung des Schulvorstandes? Wie können Eltern bewirken, dass ein bestimmtes Themen auf die TO kommt? Kann der Schulleiter ablehnen, ein bestimmtes Thema auf die TO zu setzen?

Der Schulleiter darf grundsätzlich keine willkürlichen Entscheidungen treffen; dies ist ihm nach dem Beamtenrecht verboten. Insofern darf er auch nicht willkürlich Themen für die TO einer SchuVO-Sitzung ablehnen.  Auch hier empfiehlt es sich, eine klare Regelung zu treffen und dies in der GO zu verankern:

5. Protokoll

Der Landeselternrat stellt auf seinen Internetseiten unter anderem eine Muster-Geschäftsordnung für den Schulvorstand zum Herunterladen zur Verfügung.

Darüber hinaus wird dringend empfohlen, die Themen der Schulvorstandssitzungen mit der Schulelternschaft und den anderen Gremien rückzukoppeln. So könnte es beispielsweise auf jeder Elternratssitzung einen TOP „Berichte aus dem Schulvorstand“ geben.

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