Haushalts- und Budgetrecht

Rechtliche Grundlagen

§ 32 Abs. 4 NSchG
Die Schule bewirtschaftet ein Budget aus Landesmitteln nach näherer Bestimmung im Haushaltsplan des Landes. Sie kann nach näherer Bestimmung des Kultusministeriums, die der Zustimmung des Finanzministeriums bedarf, Girokonten führen; dabei können Ausnahmen von den Vorschriften über Zahlungen, Buchführung und Rechnungslegung (§§ 70 bis 72, 75 bis 80 der Landeshaushaltsordnung) zugelassen werden.

§ 38a Abs. 3, Satz 2 NSchG
Der Schulvorstand entscheidet über [...]
2. den Plan über die Verwendung der Haushaltsmittel und die Entlastung der Schulleiterin oder des Schulleiters.

§ 43 Abs. 4, Satz 3 NSchG
Die Schulleiterin oder der Schulleiter führt die laufenden Verwaltungsgeschäfte; sie oder er hat dabei insbesondere [...]
3. jährlich einen Plan über die Verwendung der Haushaltsmittel zu erstellen, die Budgets (§ 32 Abs. 4 und § 111 Abs. 1) zu bewirtschaften und über die Verwendung der Haushaltsmittel gegenüber dem Schulvorstand Rechnung zu legen.

§ 111 Abs. 1 NSchG
Der Schulträger soll seinen Schulen Mittel zur eigenen Bewirtschaftung zuweisen. Soweit diese unmittelbar pädagogischen Zwecken dienen, sollen sie für gegenseitig deckungsfähig erklärt werden.

Budgets und Budgetierung

Kapitalisierung von Lehrerstunden

Zurzeit nur in einigen Modellprojekten (Projekte „EiSchu“ und ProReko)  möglich sowie bei Nachmittagsstunden in offenen Ganztagsschulen. Das MK überlegt, dieses Verfahren auf alle Schulen zu übertragen, warnt aber zugleich davor, vor dem Hintergrund der derzeitigen Unterrichtsversorgung auf Lehrerstunden zu verzichten, indem sie kapitalisiert werden.


Rechenschaftspflicht des Schulleiters und Entlastung durch den Schulvorstand

Offen bleibt die Frage: Woher wissen Eltern, welche Positionen in einen Haushaltsplan gehören? Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer empfehlen dem MK, Fortbildungen zum Thema „Wie lese ich einen Haushalt“ anzubieten. Nach Auskunft des Rechtsexperten Peter Bräth sei es zwar die Pflicht des Schulleiters, dem SchuVo den Haushalt zu erläutern; dennoch wünschen sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer eine schul(leiter)unabhängige Fortbildung.

Transparenz von Daten und insbesondere von Haushaltszahlen

Wie kommen Schulen zu einer besseren Ausstattung und baulichen Verbesserung ihrer Gebäude?

Weitere Problem, die durch das MK nach und nach gelöst werden


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