Qualitätsmanagement und Schulinspektion



Jens Mau, Niedersächsisches Kultusministerium


Aus dem umfassenden Vortrag von Jens Mau zum Thema „Schulinspektion“ werden im Folgenden die Aspekte dargestellt, die für besondere Diskussion geführt haben. Die vollständige Präsentation können Sie  +++ hier +++ als pdf-Datei herunterladen.

Grundlagen des Inspektionsverfahrens

Die Schulinspektion findet gegenwärtig in fünfjährlichem Rhythmus statt und soll perspektivisch auf eine Vier-Jahres-Rhythmus verkürzt werden.

Kriterium „Qualität des Unterrichts“

Besonders bemerkenswert ist, dass eine der beiden größten Schwächen in der Aktivierung der Schülerinnen und Schüler zum selbstständigen Lernen liegen, obwohl die Schulinspektion lange vorher angekündigt wird und die Schulen sich optimal darauf vorbereiten können.

Die Ursachen dieser Ergebnisse, so Mau, sind in zwei Richtungen denkbar: Entweder stimmt grundsätzlich etwas nicht mit unserem Konzept von Unterricht, oder das Bewertungsverfahren bzw. die Kriterien sind unzureichend. An den Kriterien könne es aber eigentlich nicht liegen, denn die befänden sich auf dem wissenschaftlich neuesten Stand.

Fazit: Das MK sieht hinsichtlich dieses Ergebnisses noch erheblichen Klärungsbedarf.

Einflussnahme der Eltern auf Unterricht(squalität)

In diesem Zusammenhang wurden die Fragen nach der Messbarkeit von Unterrichtsqualität und nach den Möglichkeiten der Einflussnahme durch die Eltern diskutiert. Geben Statistiken über Notendurchschnitte, Schulabschlüsse etc. überhaupt hinreichend Auskunft über die Unterrichtsqualität? Welche Einflussmöglichkeiten haben Eltern auf den Unterricht einzelner Lehrer, ohne dessen Recht zu berühren, den Unterricht so zu gestalten, wie er es für richtig hält (§ 50 Abs. 1 Satz 1 NSchG: „Die Lehrkräfte erziehen und unterrichten in eigener pädagogischer Verantwortung“)? Juristisch gesehen, so der Experte Jens Mau, kann der Schulvorstand nur im Rahmen seiner im Schulgesetz definierten Kompetenzen Einfluss nehmen, nämlich über das Schulprogramm und die schulinterne Qualitätsentwicklung.

Darüber hinaus besteht über die Entwicklung schuleigener Lehrpläne im Rahmen der Kerncurrikula die Möglichkeit, auf Unterrichtsqualität Einfluss zu nehmen. Der Schulvorstand kann die Entwicklung schuleigener Lehrpläne in sein Arbeitsprogramm zum Schulprogramm aufnehmen und genaue Terminvorgaben zur Umsetzung machen. Das heißt aber auch: Der Schulvorstand muss sich damit beschäftigen! Wenn eine Schule die Umsetzung der Kercurricula beharrlich ignoriert, sei dies, so Mau, ein gewichtiges Negativkriterium für die Schulinspektion.

Nachinspektionen und Qualitätsentwicklung

Sechs Prozent der Schulen sind bei der Inspektion durchgefallen. Die durchgefallenen Gymnasien kommen durchweg aus dem ländlichen Raum. Auch hier sind die Gründe nicht wirklich eindeutig. Vermutlich ist das schlechte Abschneiden der Gymnasien im ländlichen Raum auf die fehlende Konkurrenz zurückzuführen. Die Schulen haben keine Vergleichsmöglichkeiten; es findet kein Wettbewerb statt.

Im Falle einer Nachinspektion treffen der Schulleiter und die Landesschulbehörde (Schulrat bzw. Dezernent) Zielvereinbarungen. Diese Ziele sollte der Schulleiter zuvor unter dem Stichwort „Qualitätsentwicklung“ mit dem Schulvorstand erarbeitet haben. Die Schulaufsicht bietet Unterstützung bei der Realisierung der Ziele an wie bspw. Fortbildungen.

Mittelfristiges Ziel des MK ist es, nicht nur im Falle einer Nachinspektion Zielvereinbarungen zwischen Schulleiter und Landesschulbehörde zu treffen, sondern als sie generelles Controlling-Instrument zu verankern und den Schulen alle dafür notwendige Unterstützung und Qualifizierung bereitzustellen.

Zur Qualifizierung der Schulleiter wird es in Kürze eine Führungsakademie geben. Zur Qualifizierung der Lehrkräfte empfiehlt das MK den ausbildenden Universitäten, Qualitätsmanagementthemen in das Studium einzuarbeiten; die Entscheidung darüber treffen allerdings die Hochschulen eigenverantwortlich.

Schulinspektion – und was dann?

Das Procedere im Anschluss an die Schulinspektion sieht folgendermaßen aus:

Zunächst erhält der Schulleiter einen Bericht über die Inspektion, den er innerhalb einer Woche den Gremien an der Schule aushändigt. Sind im Bericht Daten enthalten, die die Persönlichkeitsrechte Einzelner berühren, sollten diese zuvor aus Datenschutzgründen geschwärzt werden. Im Falle eines schlechten Abschneidens der Schule empfiehlt Jens Mau den Eltern, die Diskussion des Inspektionsberichtes in den Gremien konstruktiv zu führen. Viele Schulen seien im Umgang mit solchen Ergebnissen ungeübt, weil sie in der Vergangenheit nie einer solchen Überprüfung ausgesetzt waren.

Der Bericht sollte im Weiteren zunächst in den Fraktionen der Gremien (Eltern-, Schüler-, Lehrerschaft) diskutiert und dann im SchuVo beraten werden mit dem Ziel, ein Konzept zu erarbeiten, um die Schwachstellen zu verbessern. Das Konzept sollte so formuliert sein, dass es einen Zeit-Maßnahmen-Plan beinhaltet, in dem genau festgelegt ist, wer bis wann was zu erledigen hat.

Jens Mau empfiehlt, genau diese Schwachstellen auch in der schulinterne Qualitätsentwicklung aufzugreifen und die Umsetzung des Konzeptes einer jährlichen internen Überprüfung zu unterziehen (Beispiel: SEIS). Denn so gewinnt ein solches Konzept an Nachhaltigkeit und Verstetigung – unabhängig davon, dass die Schulinspektion nur alle vier bis fünf Jahre stattfindet.

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Auf den Service-Seiten des Kultusministeriums finden Sie differenziert nach den unterschiedlichen Schulformen:

  • Eine Liste der Schuldokumente,
  • Schulrundgang,
  • Qualitätsprofile,
  • Unterrichtsbeobachtungsbögen,
  • Evaluationsbögen,
  • Gesprächsleitfäden,
  • Erhebungsbögen,
  • Hinweise zum Verfassen von Stellungnahmen,
  • Kerncurricula.