Das Schulprogramm

Gesetzliche Regelungen (NSchG)

§ 32 Eigenverantwortliche Schule

(2) Die Schule gibt sich ein Schulprogramm. In dem Schulprogramm legt sie in Grundsätzen fest, wie sie den Bildungsauftrag erfüllt. Das Schulprogramm muss darüber Auskunft geben, welches Leitbild und welche Entwicklungsziele die pädagogische Arbeit und die sonstigen Tätigkeiten der Schule bestimmen. Der Zusammensetzung der Schülerschaft und dem regionalen Umfeld ist in dem Schulprogramm und in der Unterrichtsorganisation Rechnung zu tragen. Die Schule beteiligt bei der Entwicklung ihres Schulprogramms den Schulträger und den Träger der Schülerbeförderung sowie die Schulen, mit denen sie zusammenarbeitet (§ 25 Abs. 1).

§ 38a Aufgaben des Schulvorstandes

(4) Der Schulvorstand macht einen Vorschlag für das Schulprogramm und für die Schulordnung. Will die Gesamtkonferenz von den Entwürfen des Schulvorstandes für das Schulprogramm oder für die Schulordnung abweichen, so ist das Benehmen mit dem Schulvorstand herzustellen.


Die Schulentwicklungsberatung der Landesschulbehörde Hannover hat ein Sieben-Bausteine-Modell zur systematischen Entwicklung eines Schulprogramms erarbeitet*:

Sieben Bausteine eines Schulprogramms:

Baustein 1: Informationen zur Schule

Baustein 2:  Leitbild

Die Leitsätze:
Wohin wir unsere Schule langfristig entwickeln wollen, welchen gemeinsamen Werten wir uns verpflichtet fühlen (Wenige prägnante Leitsätze zur Grundorientierung der Schule)

Die Konkretisierungen der Leitsätze:
Die Indikatoren pro Leitsatz, die beschreiben, wie wir den Leitsatz erfüllen oder der Vision näher kommen wollen.

Baustein 3: Situationsanalyse/Bestandsaufnahme

Was haben wir schon erreicht in Richtung auf unsere Leitsätze? Dabei unterscheiden wir zwischen systemisch Erreichtem und von einzelnen Kolleg/innen Erreichtem – Bezug zu den Qualitätsbereichen des Orientierungsrahmens; Bewertung von Stärken und Verbesserungsbereichen.

Baustein 4: Entwicklungsziele (mittelfristig)

Was wir in den nächsten vier bis fünf Jahren erreichen wollen (siehe Leitbild bzw. Orientierungsrahmen und Bestandsaufnahme) - Smarte Formulierung von Entwicklungszielen, abgeleitet aus der Bestandsaufnahme, davon mind. eines aus dem Bereich Lehren und Lernen.

Baustein 5: Maßnahmenplanung für die nächsten ein bis zwei Jahre

Hier beschreiben wir detailliert, mit welchen Maßnahmen und Aktionen wir unsere mittelfristigen Ziele in den Qualitätsbereichen erreichen wollen. Dazu legen wir fest,

Baustein 6:  Fortbildungskonzept/Qualifizierungsplanung

Dazu gehört die systematische Erhebung der Qualifizierungsbedarfe aus den Entwicklungszielen (Maßnahmen), Fachkonferenzen und/oder anderen Gremien. Hier priorisieren wir die Fortbildungsbedarfe – Vorlage zur Prüfung der (finanziellen) Ressourcen.

Baustein 7: Qualitätssicherung / Evaluation

Hier beschreiben wir, wann und mit welchen Maßnahmen wir jährlich unsere Fortschritte bei der Zielerreichung und die Ergebnisse unserer Arbeit regelmäßig überprüfen bzw. bilanzieren (evaluieren) wollen, legen fest, wann und wie der Schulvorstand und die Gesamtkonferenz in dieser Frage zusammenarbeiten und wie neue Entwicklungsziele definiert werden. (Qualitätszyklus)

Die "7 Bausteine eines Schulprogramms" können Sie +++ hier +++ als pdf-Datei herunterladen.

Die Handreichung "Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Qualitätsentwicklung der Eigenverantwortlichen Schule" des MK können Sie +++ hier +++ als pdf-Datei herunterladen