Deregulierung

Im Erlass „Übertragung erweiterter Entscheidungsspielräume an Eigenverantwortliche Schulen“ (Deregulierungserlass) wird geregelt, dass die Schule bestimmte Erlässe außer Kraft setzen kann, indem sie zu dem entsprechenden Thema eigene Regelungen trifft.

Vorgehensweise, von den Möglichkeiten Gebrauch zu machen:

Es empfiehlt sich, dass die Fachkonferenz zunächst eine alternative Regelung zu dem Erlass, der außer Kraft gesetzt werden soll, entwickelt. Dieser Vorschlag wird dem Schulvorstand vorgestellt. Der SchuVo beschließt darauf hin, den Deregulierungserlass in Anspruch zu nehmen und am Punkt X von der geltenden Regelung abzuweichen.

Den Erlass „Übertragung erweiterter Entscheidungsspielräume an Eigenverantwortliche Schulen“ (Deregulierungserlass) finden Sie +++ hier +++.

Beispiele für Deregulierung sowie die oben abgebildeten Charts finden Sie +++ hier +++.