Erste Erfahrungen und Kritikpunkte
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben im Hinblick auf das Miteinander der Gruppen im Schulvorstand sehr unterschiedliche Erfahrungen gemacht. Während in vielen Schulen ein angenehmes Gesprächsklima mit wechselseitiger Wertschätzung herrscht und die Gruppen im SchuVo gut miteinander kommunizieren und zusammenarbeiten, ist die Atmosphäre an anderen Schulen eher von Konkurrenz und Unwillen geprägt. An vielen Schulen stehen motivierte Lehrkräfte einem Schulleiter gegenüber, der, wie es scheint, nicht bereit ist, den Schulvorstand als Entscheidungsgremium zu akzeptieren (Entmachtung des Schulleiters). Das führt an einigen Schulen sogar dazu, dass die Schulleitung Informationen vorenthält und Beschlüsse ignoriert (siehe Effizientes Arbeiten im Schulvorstand).
Die Atmosphäre im SchuVo und die Wirksamkeit seiner Arbeit, so das Fazit des Workshops, hängen entscheidend vom Wohlwollen und Engagement des Kollegiums und insbesondere des Schulleiters / der Schulleiterin ab. Das Gremium kann seine Kompetenzen und Möglichkeiten nur dann optimal entfalten, wenn alle Gruppen im Sinne der Schulentwicklung gemeinsam an einem Strang ziehen.
Darüber hinaus haben viele Lehrkräfte die Erfahrung gemacht,
- dass Schüler und Eltern inhaltlich oft uninformiert und schlecht vorbereitet sind,
- dass Schüler und Eltern oft inhaltlich überfordert sind (Ausnahme Gymnasien: Hier nutzen die Schüler das Gremium, um ihre Interessen einzubringen) (siehe Einbindung von Eltern und Schülern),
- dass auf die Lehrer deshalb die zusätzliche Aufgabe zukommt, Schüler inhaltlich zu begleiten / zu coachen,
- dass das Einladungs- und das Sitzungsmanagement (Tagesordnung mit Beschlussvorlagen und anderen erläuternden Materialien, Protokoll) nicht geregelt ist oder willkürlich von der Schulleitung gehandhabt wird (siehe Effizientes Arbeiten im Schulvorstand),
- dass die Beschlüsse nicht immer nachhaltig sind.
Empfehlungen des Workshops:
- Einladungen zur Sitzung sollen rechtzeitig und mit der Tagesordnung und den dazugehörigen Unterlagen verschickt werden. Es empfiehlt sich, das Einladungs- und Sitzungsmanagement in einer Geschäftsordnung zu regeln, die sich der SchuVo gibt (siehe Effizientes Arbeiten im Schulvorstand).
- Die Protokolle sollten ausgehängt werden (Ordner allein genügt nicht)
- Die Ergebnisse/Beschlüsse sollten in der Dienstbesprechung vorgetragen werden
- Schüler/innen im Schulvorstand sollten z.B. durch den SV-Lehrer begleitet/gecoacht werden.
„System“-Kritik übten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer an folgenden Punkten:
- An vielen Schulen sei unklar, welche Aufgaben der Schulvorstand konkret hat. Hier hätten sich die TN eine Handreichung „Definition der Arbeit des Schulvorstandes“ gewünscht (siehe Aufgaben des Schulvorstandes).
- Auch die Abgrenzung der Kompetenzen von SchuVo, GK und Schulleitung ist unklar. „Was muss in den Schulvorstand? Was muss in welches andere Gremium? Was ist eine pädagogische Entscheidung?“ (siehe Zuständigkeiten der Gremien)
- Einige Lehrkräfte insbesondere aus kleineren Schulen stellen die Sinnhaftigkeit des SchuVo neben all den anderen Gremien infrage (Anm.: Der Kritikpunkt wurde im Laufe des Workshops nicht wieder aufgegriffen; Lösungsvorschlag siehe Workshop Schulleiter).
- Anders als Schüler (Schülerrat/SV) und Eltern (Schulelternrat) haben die Lehrer keine eigenes Gremium, in dem sie sich „geschützt“ rückkoppeln und abstimmen können. Die Dienstbesprechung sei hier nur sehr bedingt geeignet, weil der Schulleiter hier den Vorsitz führt (Anm.: Der Kritikpunkt wurde im Laufe des Workshops nicht wieder aufgegriffen; Lösungsvorschlag siehe Workshop Schulleiter).
- Durch die „Entmachtung“ der GK konzentriert sich die inhaltliche Verantwortung auf die wenigen Kollegen, die dem SchuVo angehören.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer stellten fest, dass die Lehrkräfte generell auf die Einführung des neuen Gremiums Schulvorstand, dessen Aufgaben, Pflichten und Kompetenzen zu wenig bzw. überhaupt nicht vorbereitet wurden. Das MK hätte hier frühzeitig und umfassend Fortbildungsangebote bereitstellen müssen (Fürsorgepflicht).
Dringenden Fortbildungsbedarf sehen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer nach wie vor in allen Fragen des Schulrechts.
Darüber hinaus empfiehlt der Workshop, regelmäßig alle zwei Jahre (zum Wechsel der Wahlperiode) Einführungsseminare "Mitarbeit im Schulvorstand" anzu bieten.