Schulleitung - GK - SchuVo: Wer entscheidet was?*

Der/die Schulleiter/in (§ 43):Trägt die Gesamtverantwortung für die Schule und deren Qualitätssicherung und -entwicklung

Der/die Schulleiter/in

In allen Fällen, in denen nicht eine Konferenz oder der SchuVo zuständig sind, entscheidet der/die Schulleiter/in.

Der Schulvorstand (§. 38a):
Ziel: Qualitätsentwicklung

Gesamtkonferenz (§ 34):
Unterrichts- und Erziehungsarbeit


* Quelle: Landesschulbehörde, Standort Hannover, Dezernat 1

Detailfragen:

Wer ist zuständig für die Anzahl der Klassenarbeiten?
Rechtlich gesehen ist die Gesamtkonferenz zuständig; praktischer wäre es aber, die entsprechende Fachkonferenz erarbeitet einen Vorschlag und lässt ihn vom SchuVo entscheiden.

Inwiefern kann der Schulvorstand über pädagogische Fragen entscheiden?
Im Zusammenhang mit der Erstellung des Schulprogramms.

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