Effizientes Arbeit im Schulvorstand
1. Einladungs- und Sitzungsmanagement
Viele Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben in ihren Schulen die Erfahrung gemacht, dass das Einladungs- und Sitzungsmanagement (Tagesordnung mit Beschlussvorlagen und anderen erläuternden Materialien, Protokoll) nicht geregelt ist oder willkürlich von der Schulleitung gehandhabt wird.
Empfehlungen:
- Generell empfiehlt es sich, das Einladungs- und Sitzungsmanagement in einer Geschäftsordnung zu regeln, die sich der SchuVo gibt. Diese sollte unter anderem beinhalten,
- dass die Entscheidung über Tischvorlagen in die nächstfolgende Sitzung vertagt wird, damit die Mitglieder des SchuVo darauf vorbereiten können.
- Alternativ: Tischvorlagen sind grundsätzlich nicht möglich; alle Materialien zur Tagesordnung (Anträge + Begründungen) müssen mit der Einladung und der TO verschickt werden.
- Erstellung der Tagesordnung: Der Protokollant der aktuellen Sitzung trägt die TOPs für die nächste Sitzung zusammen, nimmt Anträge etc. entgegen und leitet das "Paket" an die Schulleitung weiter, damit diese es der Einladung zur nächsten Sitzung beifügt.
- Der Workshop empfiehlt den Schulen, einen Jahressitzungsplan zu erstellen, in dem alle Termine (Sitzungen der GK, des Schulelternrates, der SV, der Fachkonferenzen, des Schulvorstandes sowie die Dienstbesprechungen) aufeinander abgestimmt sind.
- Darüber hinaus sollte die Schulöffentlichkeit gezielt und geregelt über die Termine und die Ergebnisse der SchuVo-Sitzungen informiert werden.
- Auch die Lehrkräfte sollten sich vor jeder Sitzung eine halbe Stunde Zeit nehmen, sich zu treffen, um die Sitzung vorzubereiten. Für eine umfassende Abstimmung mit dem Kollegium fehlt das entsprechende Gremium (Dienstbesprechung ungeeignet, weil der Schulleiter dabei ist).
2. Zusammenarbeit mit der Schulleitung
An vielen Schulen stehen motivierte Lehrkräfte einem Schulleiter gegenüber, der, wie es scheint, nicht bereit ist, den Schulvorstand als Entscheidungsgremium zu akzeptieren (Entmachtung des Schulleiters). Das führt an einigen Schulen sogar dazu, dass die Schulleitung Informationen vorenthält und Beschlüsse ignoriert. Welche Möglichkeiten hat der Schulvorstand, seine (ordnungsgemäß und rechtmäßig getroffenen) Beschlüsse gegenüber der Schulleitung durchzusetzen?
Gerhard Krohne empfiehlt ein dreistufiges Vorgehen:
- Stufe 1: In der Sitzung nachfragen, wie es um den Beschluss bestellt ist
- Stufe 2: Ermahnung der Schulleitung durch den SchuVO
- Stufe 3: Das Gespräch mit dem Dezernenten der Landesschulbehörde suchen (Dienstweg), denn der Schulleiter handelt ganz klar rechtswidrig.
Die dritte Stufe, den Dienstweg zu gehen, erscheint allerdings für viele Teilnehmerinnen und Teilnehmer nur im äußersten Notfall gangbar, weil sie zwar ihre Rechte als Mitglieder des Schulvorstandes sehen, der Schulleiter aber zugleich ihr Vorgesetzter ist.