Das Schulprogramm

Im Schulprogramm legt die Schule die Grundsätze fest, nach denen sie den Bildungsauftrag erfüllt. Im Rahmen der Qualitätsentwicklung der Schule stellt es ein wichtiges Instrument dar.

Der Schulvorstand ist für die Entwicklung des Schulprogramms zuständig; beschlossen wird es von der Gesamtkonferenz.

Das Schulprogramm muss darüber Auskunft geben, welches Leitbild und welche Entwicklungsziele die pädagogische Arbeit und die sonstigen Tätigkeiten der Schule bestimmen. (§ 32 Abs. 2 NSchG).

Im Schulprogramm sollte darüber hinaus das Schulprofil beschrieben werden, in dem auch die schuleigenen Schwerpunkte, Besonderheiten und Aktionen genannt sind. Solche Schwerpunkte und Besonderheiten können z.B. sein:

Aus dem Leitbild und den Entwicklungszielen werden Maßnahmen (z.B. Projekte) und Strategien zur Verbesserung der Qualität der Schule erarbeitet.

Zur Entwicklung des Schulprogramms wird üblicherweise eine Arbeits- oder Projektgruppe eingesetzt. Hier haben die Schülerinnen und Schüler im SchuVo die Möglichkeit, ihre eigenen Schwerpunkte und Aktivitäten einzubringen. Dazu empfiehlt der Workshop, zunächst eine eigene Bestandsaufnahme zu machen (was läuft gut an unserer Schule, was läuft nicht gut?) und darauf aufbauend Verbesserungsvorschläge zu entwickeln. Beides (Bestandsaufnahme und Verbesserungsvorschläge) sollte dann in den SchuVo eingebracht werden.

Die Schulentwicklungsberatung der Landesschulbehörde Hannover hat ein Sieben-Bausteine-Modell zur systematischen Entwicklung eines Schulprogramms erarbeitet*:

Sieben Bausteine eines Schulprogramms:

Baustein 1: Informationen zur Schule

Baustein 2:  Leitbild

Die Leitsätze:
Wohin wir unsere Schule langfristig entwickeln wollen, welchen gemeinsamen Werten wir uns verpflichtet fühlen (Wenige prägnante Leitsätze zur Grundorientierung der Schule)

Die Konkretisierungen der Leitsätze:
Die Indikatoren pro Leitsatz, die beschreiben, wie wir den Leitsatz erfüllen oder der Vision näher kommen wollen.

Baustein 3: Situationsanalyse/Bestandsaufnahme

Was haben wir schon erreicht in Richtung auf unsere Leitsätze? Dabei unterscheiden wir zwischen systemisch Erreichtem und von einzelnen Kolleg/innen Erreichtem – Bezug zu den Qualitätsbereichen des Orientierungsrahmens; Bewertung von Stärken und Verbesserungsbereichen.

Baustein 4: Entwicklungsziele (mittelfristig)

Was wir in den nächsten vier bis fünf Jahren erreichen wollen (siehe Leitbild bzw. Orientierungsrahmen und Bestandsaufnahme) - Smarte Formulierung von Entwicklungszielen, abgeleitet aus der Bestandsaufnahme, davon mind. eines aus dem Bereich Lehren und Lernen.

Baustein 5: Maßnahmenplanung für die nächsten ein bis zwei Jahre

Hier beschreiben wir detailliert, mit welchen Maßnahmen und Aktionen wir unsere mittelfristigen Ziele in den Qualitätsbereichen erreichen wollen. Dazu legen wir fest,

Baustein 6:  Fortbildungskonzept/Qualifizierungsplanung

Dazu gehört die systematische Erhebung der Qualifizierungsbedarfe aus den Entwicklungszielen (Maßnahmen), Fachkonferenzen und/oder anderen Gremien. Hier priorisieren wir die Fortbildungsbedarfe – Vorlage zur Prüfung der (finanziellen) Ressourcen.

Baustein 7: Qualitätssicherung / Evaluation

Hier beschreiben wir, wann und mit welchen Maßnahmen wir jährlich unsere Fortschritte bei der Zielerreichung und die Ergebnisse unserer Arbeit regelmäßig überprüfen bzw. bilanzieren (evaluieren) wollen, legen fest, wann und wie der Schulvorstand und die Gesamtkonferenz in dieser Frage zusammenarbeiten und wie neue Entwicklungsziele definiert werden. (Qualitätszyklus)

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* Entnommen aus dem Papier „7 Bausteine eines Schulprogramms“ von Cornelia Heuer, Landesschulbehörde Hannover, Schulentwicklungsberatung SEB.


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