Zusammenarbeit und Kommunikation im Schulvorstand

Die Arbeit im Schulvorstand macht nicht nur Spaß, sondern führt auch zu guten Ergebnissen im Sinne einer Weiterentwicklung der Schule, wenn Lehrer, Eltern und Schüler (Fraktionen) vertrauensvoll und „auf Augenhöhe“ zusammenarbeiten.

Voraussetzungen für eine solche gute Zusammenarbeit „auf Augenhöhe“ ist, dass allen Beteiligten zum selben Zeitpunkt die selben Informationen zur Verfügung stehen und dass alle Beteiligten diese Informationen auch in vollem Umfang verstehen und nachvollziehen können.

Dazu schlägt der Workshop der Schülerinnen und Schüler den Schulen vor, einige Regeln aufzustellen:

1. Der SchuVo kann sich eine Geschäftsordnung geben.

Darin werden unter anderem die folgenden Vorgehensweisen geregelt. Gibt sich der SchuVo keine Geschäftsordnung, sollten die folgenden Vorgehensweisen auf anderem Wege geregelt werden. Wichtig ist, dass sie geregelt sind!

2. Sitzungsrhythmus: Regelmäßigkeit

Die SchuVo-Sitzungen sollten auf jeden Fall regelmäßig in einem festen Rhythmus stattfinden; einige SchulVos tagen zweimal, andere viermal im Halbjahr.

3. Terminfestlegung /-absprachen

Es wird empfohlen, einen Sitzungsplan für ein ganzes Schuljahr (Jahresplan) zu machen.
In vielen Schulen wird am Ende jeder Sitzung der Termin für die nächste Sitzung festgelegt; auch das ist eine praktikable Variante, wenn zuvor der Sitzungsrhythmus festgelegt wurde.

4. Einladungen

Die Einladung sollte zwei Wochen vor der jeweiligen Sitzung versandt werden. Zur Einladung gehören:

5. Tagesordnung und Anlagen zur TO:

6. Protokoll


Die folgenden Punkte sind kein Bestandteil der Geschäftsordnung und sollten informell geregelt werden:

Protokolle

Vor- und Nachbereitung der Sitzungen durch die Schüler/innen


Diese Empfehlungen könnt Ihr +++ hier +++ als pdf-Datei herunterladen.