Deregulierung

Im Erlass „Übertragung erweiterter Entscheidungsspielräume an Eigenverantwortliche Schulen“ (Deregulierungserlass) wird geregelt, dass die Schule bestimmte Erlässe außer Kraft setzen kann, indem sie zu dem entsprechenden Thema eigene Regelungen trifft. Das heißt: Die Schulen haben die Möglichkeit, gesetzliche Vorgaben selber zu interpretieren und Dinge selber zu regeln, die früher der Staat geregelt hat. Welche Erlasse außer Kraft gesetzt werden dürfen, ist im Erlass zur Eigenverantwortlichen Schule festgelegt.


Den Erlass „Übertragung erweiterter Entscheidungsspielräume an Eigenverantwortliche Schulen“ (Deregulierungserlass) findet Ihr +++ hier +++.

Beispiele für Deregulierung sowie die oben abgebildeten Charts findet Ihr +++ hier +++.