Handlungssicherheit in Rechtsfragen

Die Dokumentation des Themas "Handlungssicherheit in Rechtsfragen" erfolgt in drei Teilen:

  1. Die Eigenverantwortliche Schule;
  2. Fragen und Antworten rund um die Organisation des Schulvorstandes (Zusammensetzung, Wahlen, Vertretung etc.);
  3. a. Worüber entscheidet der Schulvorstand?
    b. Fallbeispiele für Zuständigkeiten und Zusammenwirken der Gremien (von G. Krohne)

Die Dokumentation des Themas "Handlungssicherheit in Rechtsfragen" basiert auf dem Referat von Gerald Nolte. Die Präsentation können Sie als pdf-Datei +++hier+++ herunterladen.

II. Die Organisation des Schulvorstandes

In welchen Schulen ist ein Schulvorstand zu wählen?

Wie ist der Schulvorstand zusammengesetzt?

Wer führt den Vorsitz?

Hat der Schulvorstand weitere Mitglieder?

Wie ist der Schulträger beteiligt?

Der Schulträger wird zu allen Sitzungen eingeladen, erhält alle Sitzungsunterlagen und kann mit beratender Stimme und Antragsrecht an den Sitzungen teilnehmen  (§ 38 c Abs. 1 NSchG).

Von wem werden die Mitglieder gewählt?

Sind Referendare für den Schulvorstand wahlberechtigt und wählbar?

Welche pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind für den Schulvorstand wahlberechtigt und wählbar?

Das Organigramm der Schule

Zur Vergrößerung bitte auf das Organigramm klicken

Was passiert, wenn eine Schule keinen Schülerrat hat?

Wie wird gewählt?

Finden nach dem Ausscheiden von Mitgliedern Nachwahlen statt?

 Wann ist der Schulvorstand beschlussfähig?

 Gilt die Konferenzordnung auch für den Schulvorstand?

Dürfen Sitzungsprotokolle veröffentlicht werden?

Können Schulvorstandsmitglieder die Einberufung einer Sitzung verlangen?

Wie oft tagt der Schulvorstand?