Handlungssicherheit in Rechtsfragen
Die Dokumentation des Themas "Handlungssicherheit in Rechtsfragen" erfolgt in drei Teilen:
- Die Eigenverantwortliche Schule;
- Fragen und Antworten rund um die Organisation des Schulvorstandes (Zusammensetzung, Wahlen, Vertretung etc.);
- a. Worüber entscheidet der Schulvorstand?
b. Fallbeispiele für Zuständigkeiten und Zusammenwirken der Gremien (von G. Krohne)
Die Dokumentation des Themas "Handlungssicherheit in Rechtsfragen" basiert auf dem Referat von Gerald Nolte. Die Präsentation können Sie als pdf-Datei +++hier+++ herunterladen.
IIIa. Worüber entscheidet der Schulvorstand?
- Entscheidung über der den Schulen im Hinblick auf die Eigenverantwortlichkeit eingeräumten Entscheidungsspielräume (so genannte „Deregulierungsliste RdErl. d. MK v. 9.6.2007, SVBl. S. 241).
Hinweis: Der SchuVo entscheidet über das "Ob". Über das "Wie" und die Durchführung entscheidet das zuständige Gremium.
- Entscheidung über den Plan zur Verwendung der Haushaltsmittel und die Entlastung der Schulleiterin oder des Schulleiters.
- Entscheidung über Anträge auf Genehmigung einer besonderen Organisation (§ 12 Abs. 3 Satz 3 und § 23 NSchG).
- Entscheidung über die Zusammenarbeit mit anderen Schulen (§ 25 Abs. 1 NSchG).
- Entscheidung über die Führung einer Eingangsstufe (§ 6 Abs. 4 NSchG).
- Entscheidung über den Vorschlag zur Besetzung der Schulleiterin oder des Schulleiters.
- Entscheidung über die Abgabe der Stellungnahme zur Herstellung des Benehmens bei Besetzung der Schulleitungsstelle und ihrer Vertreterinnen bzw. Vertreter.
- Entscheidung über die Ausgestaltung der Stundentafel.
Bsp.: Auswahl der Stundentafel und bestimmter fachlicher Schwerpunkte.
- Entscheidung über Schulpartnerschaften.
- Entscheidung über von der Schule bei der Namensgebung zu treffenden Mitwirkungsentscheidungen.
- Entscheidung über Anträge zu Schulversuchen.
- Entscheidung über Grundsätze für
- die Tätigkeit der pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (also deren Einsatz),
- die Durchführung von Projektwochen (z.B. Zeitpunkt & Dauer),
- Werbung und Sponsoring in der Schule,
- die jährliche Überprüfung der Arbeit der Schule nach § 32 Abs. 3 NSchG (Schulvorstand entscheidet über Evaluationsverfahren, Schulleitung über Folgerungen und Verbesserungsmaßnahmen).
- Vorschläge für das Schulprogramm und die Schulordnung (im Benehmen mit der Gesamtkonferenz).