Schulleitung - GK - SchuVo: Wer entscheidet was?*

Der/die Schulleiter/in (§ 43):Trägt die Gesamtverantwortung für die Schule und deren Qualitätssicherung und -entwicklung

Der/die Schulleiter/in

In allen Fällen, in denen nicht eine Konferenz oder der SchuVo zuständig sind, entscheidet der/die Schulleiter/in.

Der Schulvorstand (§. 38a):
Ziel: Qualitätsentwicklung

Gesamtkonferenz (§ 34):
Unterrichts- und Erziehungsarbeit


* Quelle: Landesschulbehörde, Standort Hannover, Dezernat 1


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