* Kleinere Schulen: höchstens Zweizügigkeit
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Workshops stellen einhellig fest, dass das gleichzeitige Vorhandensein von Gesamtkonferenz (GK) und Schulvorstand neben allen anderen Gremien und Konferenzen gerade an kleineren Schulen ein Problem darstellt. Der Pool an möglichen Akteure bzw. Mandatsträgern ist so klein, dass die beiden Gremien mit den selben Personen besetzt sind. Bei den Eltern und (an weiterführenden Schulen) Schülern erweitert sich das Ganze noch um den Schulelternrat bzw. den Schülerrat/die SV. Das führt dazu, dass viele Themen von den selben Personen mehrmals verhandelt werden müssen. Das ist für die Arbeit der wenigen Akteure nicht nur hochgradig ineffektiv, sondern für die Akteure selbst auch demotivierend. Gerade auch in seiner Rolle als Impulsgeber und Ideengeber für die Schulentwicklung braucht der SchuVo motivierte Mitglieder!
Der Workshop plädiert dafür, in Schulen, die höchstens zweizügig sind, die Gesamtkonferenz abzuschaffen und schlägt das folgende Modell vor:


Anmerkung:
Die Gleichzeitigkeit von GK und SchuVo ist eine Unlogik im Gesetz, die aufgrund politischer Uneinigkeit zustand gekommen ist. Sinnvoll wäre es gewesen, die GK abzuschaffen und statt dessen parallel zum Schulelternrat und zu Schülerrat eine Lehrerkonferenz einzurichten.