Bis morgen findet noch die Tagung „Menschen mit psychischen Erkrankungen in der Gesellschaft“ statt. Gestern, als die Tagung begann, hielt Niedersachsens Sozialminister Philippi einen Vortrag und diskutierte danach mit den 150 Teilnehmerinnen und Teilnehmern. Am Rande der Veranstaltung interviewte die Journalistin Julia Pennigsdorf vom Evangelischen Pressedienst (epd) den Minister. Daraus ging folgender Bericht hervor:
Philippi: Bürger schützen, ohne psychisch Kranke zu stigmatisieren
Loccum/Kr. Nienburg (epd). Angesichts der Diskussion um psychisch kranke Gewalttäter hat Niedersachsens Sozialminister Andreas Philippi (SPD) unterstrichen, dass der Schutz von Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen und das Sicherheitsbedürfnis der Gesellschaft nicht gegeneinander ausgespielt werden dürften. „Wir wollen die Bevölkerung schützen, ohne neue Stigmatisierung zu erzeugen“, sagte Philippi dem Evangelischen Pressedienst (epd) am Rande einer Tagung in der Evangelischen Akademie Loccum bei Nienburg.
Die dreitägige Tagung mit dem Titel „Menschen mit psychischen Erkrankungen in der Gesellschaft“ läuft bis zum Freitag. Unter den rund 150 Teilnehmenden sind Ärzte und Psychotherapeuten sowie weitere Fachleute etwa aus Polizei und Justizwesen. Die Psychotherapeuten-Kammer Niedersachsen hatte im vergangenen Herbst anlässlich einer geplanten Gesetzesnovelle betont, dass von Menschen mit psychischen Erkrankungen „kein generell erhöhtes Gewaltpotenzial“ ausgehe.
In den öffentlichen Debatten entsteht Philippi zufolge manchmal der Eindruck, als müssten die Menschen zwischen dem Schutz der Gesellschaft und dem Schutz psychisch Kranker wählen. „Ich sage klar: Beides gehört untrennbar zusammen: Gute Versorgung ist kein Gegenpol zur Sicherheit, sondern ihre Grundlage.“
Unterbringung auch bei Dauergefahr
Im Januar hatte die Landesregierung dem Entwurf des „Gesetzes zur Neufassung des Niedersächsischen Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke“ zugestimmt. Es soll den Austausch zwischen den Kliniken, dem Sozialpsychiatrischen Dienst und der Polizei verbessern.
Zudem wurde der Gefahrenbegriff erweitert. Künftig soll eine zwangsweise Unterbringung in der Psychiatrie nicht nur bei einer akuten Gefahr möglich sein, sondern auch bei einer Dauergefahr – sofern Ärzte bei Patienten zu dieser Einschätzung kommen. Der Gesetzentwurf muss noch den Landtag passieren.
Hohes Gefährdungspotenzial nur bei wenigen Menschen
„Die vorgesehenen Maßnahmen betreffen nur einen engen Kreis von Menschen mit erheblichem Gefährdungspotenzial – nicht die große Mehrheit der Menschen mit psychischen Erkrankungen“, betonte Philippi in Loccum. Der Gesetzentwurf richte sich nicht gegen Menschen, sondern gegen konkrete Gefahren.
Der Minister sprach sich dafür aus, besonders vulnerable Gruppen wie schwer psychisch kranke Menschen, Wohnungslose, Kinder, Jugendliche und ältere Menschen stärker in den Blick zu nehmen. „Wer Sicherheit ernst nimmt, muss Versorgung stärken“, sagte er: „Die Antwort auf Verunsicherung in der Bevölkerung darf nicht Ausgrenzung sein, sondern Hilfe, Prävention und Verantwortung.“
Kritik von Psychotherapeuten
Die Psychotherapeuten-Kammer erklärte zu der geplanten Verschärfung des Gesetzes: „Eine Aufweichung des bisher klar geregelten Gefahrenbegriffs als Voraussetzung einer freiheitsentziehenden Unterbringung beziehungsweise einer Meldung an die Sicherheitsbehörden mit unklarer Präventionswirksamkeit lehnen wir ab.“
epd lnb jul mig