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Colorful sustainable development goals wheel with zodiac-style symbols representing UN 2030 Agenda for global sustainability and social progress visualization. Destruction or opposition of the plan

Was kommt nach den Nachhaltigkeitszielen der UN?

Perspektiven für die Weiterentwicklung von Demokratiebildung und Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) ab 2030.

Tagung in Kooperation mit dem Niedersächsischen Kultusministerium

11.01.2027 - 13.01.2027

Thema

Was kommt nach den Sustainable Development Goals (SDGs) ist die Leitfrage dieser Tagung, die Bildungs- und bildungspolitische Perspektiven für die Weiterentwicklung von Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE), Globalem Lernen und Demokratiebildung nach 2030 vor allem für Schulen in Niedersachsen fokussiert.

Das Ende der Agenda 2030 bietet Anlass, die Bedeutung der 17 SDGs für Bildung und Gesellschaft zu reflektieren und Perspektiven für die Zeit danach zu entwickeln. Auf Grundlage des neuen niedersächsischen Erlasses zu Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) und Demokratiebildung diskutiert die Veranstaltung, wie die unterschiedlichen Bildungsansätze in Schulen künftig noch stärker zusammenwirken können. Anknüpfend an niedersächsische Erfahrungen, auch in der außerschulischen Bildung, werden Perspektiven erarbeitet, wie junge Menschen zur nachhaltigen, demokratischen und verantwortungsvollen Gestaltung gesellschaftlicher Transformationsprozesse befähigt werden können.

Die Tagung richtet sich an Lehrkräfte, Schulleitungen, außerschulische Lernorte und Bildungsprojekte, an Bildungspolitk- und -verwaltung sowie an Schüler:innen.

Organisatorisches

Tagungsnummer

2702

Tagungsgebühren

Regulär
vsl.* 199€
Ermäßigt
vsl.* 159€
Jugendliche
vsl.* 69€

*Die endgültige Tagungsgebühr kann erst bei Veröffentlichung des Tagungsprogramms festgelegt werden, da die Kosten der Veranstaltung mit kurzfristigen Zusagen eingeworbener Drittmittel variieren.

Die Tagungsgebühr beinhaltet Übernachtung, Verpflegung und Kostenbeitrag.
Für Auszubildende, Studierende, Freiwilligendienstleistende sowie Arbeitslose gilt die ermäßigte Gebühr nur bei Vorlage einer gültigen Bescheinigung, vor der Tagung.
Eine Reduzierung der Tagungsgebühr für eine zeitweise Teilnahme ist nicht möglich.

Stornierung

Bei einer Absage nach dem 21.12.2026 müssen wir Ihnen 50% der Tagungsgebühr in Rechnung stellen.
Bei einer Absage nach dem 31.12.2026 müssen wir Ihnen 80% der Tagungsgebühr in Rechnung stellen.
Bei nicht erfolgter Absage müssen wir die gesamte Tagungsgebühr in Rechnung stellen.

Zahlung

Bitte bezahlen Sie die Gebühren erst nach Erhalt einer Rechnung von uns.

Anreise

Informationen über die Anreise mit dem PKW oder der Bahn finden Sie hier