Tagung für Pflegeschüler:innen (BBS)
15.09.2025 - 17.09.2025
Pflegekräfte als tägliche Ansprechpartner:innen Pflegebedürftiger werden auf Überlegungen zum Suizid angesprochen oder erleben Suizide in der Pflegeeinrichtung mit. Der assistierte Suizid ist aber seit vielen Jahren umstritten. Die Teilnehmenden entwickeln durch Information und praxisbezogene Reflektion ein begründetes persönliches Urteil, reflektieren Möglichkeiten der Suizidprävention und klären ihre eigene Berufsrolle.
Dr. Susanne BENZLER, Studienleiterin, Ev. Akademie Loccum
Erfahrungen der Pflegeschüler:innen mit Suizidgedanken pflegebedürftiger Personen
- Austausch in kleinen Gruppen -
Prof. Dr. iur. Tanja HENKING, Professur für Gesundheitsrecht, Medizinrecht und Strafrecht, Technische Hochschule Würzburg-Schweinfurt (online)
Kurzfilm und Parteiprogramme der letzten Wahl
Reagiert die Politik angemessen? Welche Fragen bleiben offen? Welche Fragen fehlen ganz?
- Austausch in kleinen Gruppen und im Plenum -
Workshop mit
Annette BEHNKEN, Beauftragte für den Hospiz- und Palliativbereich, Diakonie Niedersachsen
Workshop mit
Prof. Dr. Julia INTHORN (online), Gesundheits- und Medizinethik, Hochschule für Philosophie,
München, und
Dr. Susanne BENZLER
und freie Gestaltung des Abends
Wir bitten Sie, die Zimmer zu räumen und die Schlüssel am Empfang abzugeben
Für viele Menschen ist Religion in existentiellen Krisen und im Sterben wichtig. Für andere spielt Religion keine Rolle, etliche sind aber dankbar für eine Begleitung durch Pflegekräfte und/oder Seelsorger:innen. Von christlicher Seite gibt es dafür gute Netzwerke. Immer häufiger ist aber auch eine Begleitung durch muslimische Seelsorger:innen möglich.
Welche Erfahrungen machen Seelsorger:innen mit schwer kranken und sterbenden Menschen? Wie spielt Religion eine Rolle? Welche Bedürfnisse haben insbesondere muslimische Patient:innen und Pflegebedürftige? (Wie) Lässt sich die Seelsorge auch außerhalb großer Kliniken gut gewährleisten?
Jessica JÄHNERT-MÜLLER, Pastorin, Evangelische Seelsorge, Medizinische Hochschule Hannover (MHH)
NN, Muslimische Seelsorge der Islamischen Gemeinschaft der MHH, Hannover
Das Bundesverfassungsgericht hat 2020 in seinem Urteil festgestellt, dass jede Person grundsätzlich ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben hat. Dies beinhaltet auch die Möglichkeit, sich das Leben zu nehmen und dabei die Hilfe anderer in Anspruch zu nehmen (assistierter Suizid). Die politische Debatte über dieses Urteil und seine Auslegung hält an, ein geplantes Gesetz dazu steht aus.
Ändert sich etwas für Pflegekräfte in dieser Situation? Für sie ist eine Klärung besonders wichtig, denn sie sind tägliche Ansprechpartner:innen pflegebedürftiger Menschen. Sie werden nicht selten in Andeutungen oder direkt auf Überlegungen zum Suizid angesprochen; sie erleben Suizide mit Tabletten oder durch Stürze im Treppenhaus.
Wie können Pflegekräfte mit Pflegebedürftigen gut ins Gespräch kommen, um ihre Situation und ihre Wünsche zu verstehen? Was bedeuten solche Gespräche über Suizidgedanken auch für das Team, für die Einrichtung? Was ist aus Sicht der professionellen Pflegeethik nötig? Und nicht zuletzt: An welchen Stellen findet eigentlich Suizidprävention statt? Und welche rechtlichen Rahmenbedingungen sind zu beachten?
Die Tagung nimmt das Thema vor allem mit dem Fokus auf ältere Personen in den Blick. Die Pflegekräfte selbst, die Pflegeteams, aber auch die Einrichtungen als Ganze benötigen einen Meinungsbildungsprozess, um handlungsfähig zu sein.
Abschließend ermöglicht ein Gespräch mit Seelsorger:innen aus dem Krankenhaus, die Bedeutung von Religion am Lebensende und beim Sterben zu reflektieren.
Sie sind herzlich eingeladen, sich in Loccum an diesen Überlegungen zu beteiligen!
Dr. Susanne BENZLER, Tagungsleiterin, Evangelische Akademie Loccum
Prof. Dr. Julia KOLL, Akademiedirektorin, Evangelische Akademie Loccum
Tagungsnummer
2571
Tagungsgebühren
Regulär
90€
Die Tagungsgebühr beinhaltet Übernachtung, Verpflegung und Kostenbeitrag.
Eine Reduzierung der Tagungsgebühr für eine zeitweise Teilnahme ist nicht möglich.
Stornierung
Bei einer Absage nach dem 04.09.2025 müssen wir Ihnen 50% der Tagungsgebühr in Rechnung stellen.
Bei einer Absage nach dem 10.09.2025 müssen wir Ihnen 100% der Tagungsgebühr in Rechnung stellen.
Bei nicht erfolgter Absage müssen wir die gesamte Tagungsgebühr in Rechnung stellen.
Zahlung
Bitte bezahlen Sie die Gebühren erst nach Erhalt einer Rechnung von uns.
Anreise
Informationen über die Anreise mit dem PKW oder der Bahn finden Sie hier